Hier finden Sie Termine und Anlässe 2023, zu denen in Rheinland-Pfalz die öffentlichen Gebäude (staatliche und kommunale Verwaltung, öffentliche Schulen, Gebäude von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) beflaggt werden:
- 27.01.2024: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 01.05.2024: Tag der Arbeit
- 09.05.2024: Europatag (nach Möglichkeit mit Europaflagge)
- 18.05.2024: Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung
- 23.05.2024: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 17.06.2024: Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahre 1953
- 20.06.2024: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
- 20.07.2024: Jahrestag des Aufstands gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus im Jahre 1944
- 03.10.2024: Tag der Deutschen Einheit
- am Volkstrauertag, dem zweiten Sonntag vor dem 1. Advent (aktuell am 17. November 2023 - halbmast)
- sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).
Daneben kann die Ministerpräsidentin bei besonderen Anlässen die Beflaggung anordnen.
Staatliche Verwaltungen setzen grundsätzlich die Landesflagge, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Schulen die Landes- oder Bundesflagge.
Bei Anlässen, die Europa betreffen, wird soweit möglich auch die Europaflagge gesetzt.
Die Beflaggung beginnt um 8.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.