Ziel der Fachschule
Diese Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung, vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung. Die Fortbildung soll Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung befähigen, leitende Aufgaben in mittleren Funktionsbereichen zu übernehmen. Somit wird eine Qualifizierung von Fachkräften für die mittelständische Wirtschaft und öffentliche Verwaltung zur Wahrnehmung z.B. folgender Tätigkeiten angestrebt:
- Implementierung von EDV-Anlagen/Systemen in der kaufmännischen und öffentlichen Verwaltung
- System- und Programmpflege
- Durchführung kommerzieller EDV-Anwendungen
Darüber hinaus dient sie als Vorbereitung zur Ausbildereignungsprüfung.
Aufnahmevoraussetzungen
1. Der qualifizierte Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung und der erfolgreiche Besuch der Berufsschule (bei Berufsschulpflicht) und eine anschließende Berufstätigkeit. Die Dauer der Berufsausbildung gemäß der einschlägigen Ausbildungsordnung und die Dauer der Berufstätigkeit müssen insgesamt mindestens fünf Jahre betragen; anstelle der abgeschlossenen Berufsausbildung, des Abschlusszeugnisses der Berufsschule und der anschließenden Berufstätigkeit kann eine mindestens siebenjährige einschlägige Berufstätigkeit treten; oder
2. die abgeschlossene Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin oder zum Staatlich geprüften Assistenten sowie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren.
Die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit sind einschlägig, wenn sie der jeweiligen Fachrichtung entsprechen. Die entsprechende Dauer der Berufstätigkeit muss am Ende des Ausbildungsganges nachgewiesen werden.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn ein den geforderten Aufnahmevoraussetzungen gleichwertiger Bildungsstand und beruflicher Werdegang nachgewiesen werden. Sie bedürfen der Zustimmung der Schulbehörde.
Gliederung des Unterrichtes
Der Unterricht gliedert sich in thematisch abgegrenzte LERNMODULE,
die zielgerichtet, ganzheitlich und praxisnah gestaltet und projektorientiert unterrichtet werden. Sie können als zeitlich abgeschlossene Unterrichtsblöcke oder über die gesamte Dauer des Bildungsganges angeboten werden.
Das Lernmodul ist abgeschlossen, wenn die SchülerInnen am Lernmodul teilgenommen haben, die Leistungsüberprüfungen im Verlaufe des Lernmoduls und die abschließende schriftliche Leistungsüberprüfung (zwei bis vier Zeitstunden) abgelegt und die Endnote "ausreichend" erzielt haben. Das Angebot einzelner Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule und die entsprechende Gesamtstundenzahl entnehmen Sie bitte der Stundentafel.
Organisation des Unterrichtes
Der Bildungsgang wird an der BBS II in Teilzeitunterricht angeboten, wobei der Unterricht an drei oder vier Tagen in der Woche mit jeweils bis zu 4 Stunden (18.00 Uhr bis 21.15 Uhr) stattfindet. Andere Organisationsformen sind denkbar, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist.
Qualifikationen
- Jedes abgeschlossene Lernmodul wird zertifiziert und stellt eine Einzelqualifikation dar.
- Die Gesamtqualifikation wird in einem Abschlusszeugnis dokumentiert und vermittelt die Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz. Mit dem Abschluss der o.g. Fachschule ist die Berichtigung verbunden, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt für Informationsverarbeitung und Informationsmanagement" zu führen.
Alle Lernmodule müssen spätestens zwei Jahre nach Ablauf der von der zuletzt besuchten Schule festgelegten Dauer des Bildungsganges abgeschlossen sein. - Der Abschluss aller mit "TQ" gekennzeichneter Lernmodule führen zu einer Teilqualifikation, die in einem Zeugnis dokumentiert wird, welches die Berechtigung nachweist, die Berufsbezeichnung "Staatliche geprüfte Betriebswirtin (TQ) / Staatlich geprüfter Betriebswirt (TQ)" zu führen.
Dauer des Bildungsganges
Der Bildungsgang erstreckt sich auf 4 Jahre und umfasst insgesamt 1920 Stunden (Gesamtqualifikation), wollen Sie lediglich eine Teilqualifikation erreichen, so reduziert er sich auf 3 Jahre mit insgesamt 1200 Stunden.
Besonderheiten
- Die zeitliche Abfolge der Lernmodule über die Dauer des Bildungsganges legt die Schule vor Beginn des Unterrichtes fest.
- Lernmodule können mit einer kooperierenden Schule (z.B. Neustadt/Weinstraße) aufgeteilt werden.
- Einzelne Lernmodule eines Bildungsganges können auch an einem anderen Fachschulstandort besucht werden.
- Ist die Endnote eines Lernmoduls schlechter aus "ausreichend", so kann die abschließende Leistungsüberprüfung einmal wiederholt werden. Dabei ergibt sich jedoch kein Rechtsanspruch, dass dieses Lernmodul an der zuletzt besuchten Schule angeboten werden muss.
- Auf Antrag der/des Schülerin/Schülers ist eine Befreiung von der Teilnahme an einem Lernmodul möglich (ausgenommen ist das Abschlussprojekt), wenn
- sie/er das Lernmodul bereits im Rahmen eines anderen Bildungsganges abgeschlossen hat oder
- einen Nachweis führen kann, dass sie/er die entsprechende Qualifikation auf andere Weise erworben hat. Der Nachweis wird durch die Teilnahme an der abschließenden Leistungsüberprüfung im betreffenden Lernmodul erbracht.
- Der Nachweis einer Ausbildereignungsprüfung kann ohne weiteres zur Befreiung im Lernmodul Berufs- und Arbeitspädagogik führen.
- NichschülerInnen können bei Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen die Gesamtqualifikation erhalten, wenn sie
- alle abschließenden Leisungsüberprüfungen und
- jeweils zusätzlich eine mündliche Leistungsüberprüfung erfolgreich beenden.
- Das Thema der Projektarbeit wird in das Abschlusszeugnis übernommen.
- Einzelne Lernmodule - ohne Absolvierung des gesamten Bildungsganges - können mit Zertifikat erworben werden, sofern
- die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden und
- die Schule über freie Schulplätze verfügt.
- Eine Unterbrechung des Bildungsganges ist auf Antrag für maximal ein Jahr möglich.
- Das Abschlusszeugnis ist der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.